Zusätzliche Betreuungsleistungen nach SGB XI §45b
Menschen mit einem erhöhten Bedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung, beispielsweise Personen mit Demenz oder Depressionen, haben zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung auch Anspruch auf Betreuungsleistungen nach SGB XI §45b. Das Ziel dieser Pflegeergänzungsleistungen besteht zum einen darin, Möglichkeiten der Entlastung und zusätzliche Freiräume für pflegende Angehörige zu schaffen, dient aber zugleich auch der Erhaltung und Aktivierung der körperlichen Beweglichkeit und der geistigen Fähigkeiten der betreuten Personen.
Als Betreuungsleistung nach SGB XI §45b abrechenbar sind beispielsweise:
- Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen
- Unterstützung bei sinnvollen Beschäftigungen wie Gesellschaftsspielen, gemeinsames Lesen oder Kochen und Backen
- hauswirtschaftliche Versorgung
- Begleitung bei Spaziergängen oder Veranstaltungen
- Tagesbetreuung
Wir sind für Sie und Ihre Angehörigen da
Wir bieten Ihnen eine liebevolle und professionelle Betreuung durch unsere ausgebildeten und gut geschulten Mitarbeiter zu den mit Ihnen vereinbarten Terminen und die Erstellung eines individuellen Betreuungsplanes. Gern treffen wir uns mit Ihnen zu einem kostenlosen Beratungsgespräch, um uns mit Ihrem persönlichen Anliegen vertraut zu machen und die bestmögliche Lösung für Sie zu finden.
Sie benötigen noch weitere Informationen? Scheuen Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.